Teilnahmebedingungen

 

1. Anmeldung
Wir bitten, die Anmeldung mittels des hier zur Verfügung gestellten Onlineformulars an uns zu richten. Alternativ können auch die lokal ausgelegten Flyer zur Anmeldung genutzt werden. Diese schicken Sie bitte per Post an:
Jugendwerk der AWO Leichlingen
Unterschmitte 10
42799 Leichlingen
Die Teilnahme an der Freizeit erfolgt in der Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen. Mit Abgabe der Anmeldung kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.


2. Zahlung
Die Anzahlung i.H.v. 100,00 Euro ist direkt mit der Anmeldung fällig und auf das Konto
DE49 3705 0299 1370 6092 40 bei der Kreissparkasse Köln zu überweisen.
Die Restzahlung muss spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn bei uns eingegangen sein.

3. Anmeldebestätigung
Wenn die Anmeldung erfolgt ist, erhält die/der Teilnehmer-in eine Anmeldebestätigung per Email. Außerdem wird es vor der Freizeit eine Infoveranstaltung geben. Eine Einladung hierzu erfolgt separat.  

4. Rücktritt
Der Rücktritt kann nur durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Anbieter erfolgen. Für den Fall des Rücktritts ergeben sich folgende Stornokosten:
Absage bis 6 Wochen vor Freizeitbeginn: 20,00 Euro Verwaltungsgebühr
Absage bis 4 Wochen vor Freizeitbeginn: 15% vom Reisepreis
Absage bis 3 Wochen vor Freizeitbeginn: 30% vom Reisepreis
Absage bis 2 Wochen vor Freizeitbeginn: 40% vom Reisepreis
Absage bis Reiseantritt: 60% vom Reisepreis
Stichtag für die Ermittlung der Stornokosten ist der Tag des Eingangs der Schriftlichen Abmeldung beim Anbieter der Maßnahme.
Sollten dem Anbieter darüber hinaus nachweislich höhere Kosten durch die Absage entstehen, ist er berechtigt, die tatsächlich angefallenen Kosten in Rechnung zu stellen.
Stellt die/der Teilnehmer-in eine Ersatzperson, so fallen lediglich 20,00 Euro Umbuchungsgebühren an (nicht bei Flugreisen).
Das AWO Jugendwerk Leichlingen empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

5. Haftung
Sollte eine Freizeit durch unser Verschulden oder durch Minderbelegung ausfallen, besteht nur Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Beiträge.

6. Versicherung 
Alle Teilnehmer-innen sind durch den Anbieter für die Dauer des Aufenthaltes unfall- und haftpflichtversichert. Für den Verlust von Sachen haftet die/der Teilnehmer-in bzw. die Erziehungsberechtigten. Bei Krankheitsfällen wird die entsprechende Krankenversicherung in Anspruch genommen. Der Abschluss eine Auslandsreisekrankenversicherung wird dringend empfohlen.

7. Betreuung
Alle Freizeiten werden von besonders ausgebildeten und ausgesuchten Kräften betreut.

8. Spielregeln
Setzt sich ein-e Teilnehmer-in trotz Mahnungen wiederholt über bestimmte Regeln zwischenmenschlichen Zusammenlebens hinweg oder begeht sie/er sonstige grobe Verstöße, hat die Freizeitleitung das Recht, die/den Teilnehmer-in in Begleitung einer Aufsichtsperson auf Kosten der Erziehungsberechtigten nach Hause zu verbringen oder von den Erziehungsberechtigten abholen zu lassen.

9. Weitere Regelungen 
Für die Abwicklung des Anmeldeverfahrens, die Buchhaltung, die Förderung, die Evaluation der Maßnahmen sowie für eine spätere Kontaktaufnahme werden die Daten der Teilnehmer-innen elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur in den engen Grenzen des Datenschutzes. Eine kommerzielle Verwendung der Daten erfolgt nicht.

10 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt Leverkusen als Vereinbart.